Das Verfahren folgt dem Vorhaben, nicht dem Material
Ob ein Wohnanbau aus Holz oder Mauerwerk entsteht, beantwortet die Genehmigungsfrage nicht. In Bayern werden genehmigungspflichtige Vorhaben, Genehmigungsfreistellung und Verfahrensfreiheit unterschieden. Die Voraussetzungen sind verschieden; der richtige Weg wird für die konkrete Planung festgestellt.
Eine Erleichterung für einen bestimmten Dachgeschossausbau lässt sich nicht einfach auf einen Wohnanbau übertragen. Lassen Sie sich deshalb erläutern, auf welcher Grundlage das geplante Vorhaben eingeordnet wird. Der Ratgeber ersetzt keine Prüfung durch die zuständigen Planenden oder die Bauaufsicht.
Was auf dem Grundstück zulässig ist
Bebauungsplan, örtliche Satzungen und die vorhandene Bebauung können Entwurf und Nutzung beeinflussen. Hinzu kommen Abstandsflächen und gegebenenfalls weitere Belange. Eine Zustimmung der Nachbarn ersetzt nicht automatisch die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit.
Bringen Sie einen aktuellen Lageplan, Bestandspläne und vorhandene Bescheide mit. Fragen Sie bei Gemeinde oder zuständiger Bauaufsicht nach den maßgeblichen Vorgaben. Für unklare Grundsatzfragen kann eine frühzeitige formelle Klärung sinnvoll sein; den passenden Weg besprechen Sie mit der planenden Person.
Vor Bestellung und Baubeginn Klarheit schaffen
Stimmen Sie ab, wer Entwurf, Bauvorlagen und erforderliche Fachbeiträge erstellt und welche Freigaben vor dem Start vorliegen müssen. Ein anschauliches 3D-Modell ist dafür hilfreich, aber noch keine vollständige Einreichung oder Baugenehmigung.
Legen Sie die rechtliche und technische Klärung vor den verbindlichen Ausführungstermin. Nachträgliche Änderungen an Größe, Lage oder Nutzung können weitere Abstimmungen auslösen. Halten Sie deshalb den freigegebenen Planstand gemeinsam mit Angebot und Entscheidungen fest.
Drei Begriffe, die Sie unterscheiden sollten
| Begriff | Grundgedanke | Frage an die Planung |
|---|---|---|
| Baugenehmigung | Das Vorhaben durchläuft das vorgesehene behördliche Genehmigungsverfahren. | Welche Bauvorlagen und Fachbeiträge braucht dieses Projekt? |
| Genehmigungsfreistellung | Ein gesondertes gesetzlich geregeltes Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen. | Sind alle Voraussetzungen erfüllt und welche Verfahrensschritte sind einzuhalten? |
| Verfahrensfreiheit | Kein reguläres Genehmigungsverfahren für einen gesetzlich erfassten Fall. | Welche materiellen Vorgaben, Anzeigen oder sonstigen Erlaubnisse bleiben zu beachten? |
Für Ihr Vorhaben
Das können Sie
jetzt vorbereiten.
- Lageplan und genehmigte Bestandspläne sammeln
- Gemeinde und örtliche Vorgaben klären
- Verfahrensweg projektbezogen bestimmen
- Nachweise und Zuständigkeiten zuordnen
- Freigaben vor Baubeginn prüfen
Aus der Arbeit von KERN
Holzbau vor der Ausführung verstehen
KERN zeigt eigene Modelle und Konstruktionsplanung. Die räumliche Darstellung unterstützt Entscheidungen; Genehmigung, Tragwerksplanung und Ausführungsdetails werden für das jeweilige Vorhaben gesondert geklärt.
Eigene Planung von KERN ansehenIhr Vorhaben
Was bedeutet das
für Ihr Haus?
Eine erste Idee genügt. Johannes Kern prüft Ihre Angaben persönlich. Fotos und vorhandene Pläne können Sie freiwillig ergänzen.
Projektanfrage startenJohannes Kern antwortet persönlich – in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
Mit Ihrer Anfrage erteilen Sie noch keinen Auftrag.
Häufige Fragen
Was vor der Entscheidung wichtig ist.
Bedeutet verfahrensfrei, dass alles erlaubt ist?
Nein. Verfahrensfreiheit befreit nicht von den einzuhaltenden materiellen Anforderungen. Welche zusätzlichen Abstimmungen erforderlich sind, hängt vom Vorhaben ab.
Reicht die Unterschrift des Nachbarn?
Sie beantwortet nicht alle baurechtlichen Fragen. Grundstück, Planung und einschlägige Vorschriften müssen weiterhin geprüft werden.
Quellen und weiterführende Informationen
Stand: 18. Oktober 2026. Herstellerinformationen beziehen sich auf ihre jeweiligen Produkte. Die Einordnung für Ihr Haus erfolgt anhand des Bestands.
Orientierung für private Bauherren: Erforderliche Fachplanung, baurechtliche Prüfung und Förderprüfung werden für das konkrete Vorhaben geklärt.

